Informationen über Elektro- und Elektronikgeräte
Nachfolgend finden SieHinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang
Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfallgetrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht alsunsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Gerätenicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln undkönnen über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerätumschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werdenkönnen, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zutrennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oderAbsatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung vonanderen Altgeräten getrennt.
Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestricheneAbfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauernicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen: